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Honorar
Die Anwaltstätigkeit kann nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz) oder nach zuvor vereinbartem Stundenhonorar abgerechnet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über uns bei Gericht Verfahrenskostenhilfe (=Prozeßkostenhilfe) zu beantragen.
Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal EUR 226.-- inkl. MwSt.
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