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In allen Bereichen des Familienrechts berate ich und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegen dabei im Bereich Scheidung, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Außerdem auf den Gebieten, Zugewinnausgleich, Vermögensregelung - insbesondere bei Miteigentum an Immobilien - , Zuweisung der Ehewohnung und Regelung des ehelichen Hausrats.
In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten übernehme ich die Regelung von Unterhaltsansprüchen, sowie die Klärung aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Gleiches gilt bei der Trennung nicht verheirateter Partner.
Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder betroffen, vertrete ich die Interessen der Eltern oder Elternteile zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und zum Kindesunterhalt.
Auch bei Gewalt in der Ehe übernehme ich als Anwalt Ihre Interessenwahrnehmung.
Außerdem berate ich im Vorfeld einer Eheschließung im Hinblick auf die Erstellung eines Ehevertrages.
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